Klaus-Dieter Gleitze von der LAK Niedersachsen betont:
„Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind elementare Verletzungen der Menschenwürde. Menschen, die davon betroffen sind, sind in ihren Menschenrechten auf Wohnen, auf Gesundheit, Privatsphäre oder auf Schutz vor Gewalt nachhaltig eingeschränkt.